Sektorale Heilpraktiker (HP) für Physiotherapie

Meike Hoffmann hat die Zusatzqualifikation „sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie“.

(Sektoral bedeutet „für einen bestimmten Bereich“).
Dadurch ist sie berechtigt, durch Befunderhebung eine Krankheitsdiagnose, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, zu erstellen und dann den Patienten auch ohne Rezept vom Arzt zu behandeln. Ebenso kann sie ein Rezept ausstellen und an einen anderen Physiotherapeuten zur Weiterbehandlung verweisen.
Diagnose, Rezept und Therapie finden also unter einem Dach statt.
Ist die Befundlage unklar, z.B. Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankung (Frakturen, Rupturen, Tumore, etc.) wird der Patient an den Facharzt weitergeleitet, um das Krankheitsbild abzuklären.
Der Vorteil ist, dass man bei akuten Beschwerden sofort den Physiotherapeuten aufsuchen kann, dass die Therapieform, Behandlungszeit, Anzahl der Behandlungen und Frequenz nicht vorgeschrieben wird.

Wer bezahlt die Behandlung?
Leider wird diese Therapie nicht von
den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ,GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse !

Zum Ablauf

vor Ihrer Behandlung klärt Meike Hoffmann Sie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen auf

schließen wir einen Behandlungsvertrag ab, der u. a. die Vergütungshöhe unserer Leistungen beinhaltet

führt Meike Hoffmann ein ausführliches Anamnesegespräch (Krankheitsgeschichte, mögliche Entstehung / Ursache Ihrer Beschwerden, Ausschluss von
Risikofaktoren für physikalische Therapie)

erhebt sie einen Befund (Ist-Zustand Ihrer Beschwerden/Symptome, Schmerzskala)

stellt sie eine Diagnose

verordnet sie die angemessene Therapie über ein Privatrezept (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Massage …)

stimmt sie mit Ihnen ab, wie oft und über welchen Zeitraum die Behandlungen durchzuführen sind

dann beginnen wir zeitnah mit Ihrer Therapie.

Anamnesegespräch, Befunderhebung, Diagnose ca. 20 Minuten. Für die Dauer des Termins kann es entscheidend sein, ob wir Sie als Patient schon kennen, bzw. wie vertraut Ihr Physiotherapeut bereits mit Ihrer Krankheitsgeschichte ist.

Weitere Information gibt es im Terminbüro